Liebe Leserinnen,
liebe Leser,
bereits im August 2016 hat der BGH festgestellt, dass die meisten Patientenverfügungen unbrauchbar sind.
Es wurde zu viele allgemeine Floskeln verwendet und diese sind rechtlich nicht einwandfrei.
Falls Sie oder Ihre Angehörigen (Eltern usw.) bereits eine Patientenverfügung in Ihren Händen halten, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.
Aber lesen Sie selbst: